Neubau

Wir beantworten Ihnen im Folgenden die am

häufigsten gestellten Fragen vom Beginn bis zur Übergabe

 

Sie haben Interesse am Kauf einer fremdfinanzierten Immobilie – eines Neubaus oder eines sanierten denkmalgeschützten Objektes? Um Ihnen den Weg und die Entscheidung zu erleichtern, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte vom Beginn bis zur Übergabe der Immobilie skizziert. Sie finden im Folgenden auch eine Zusammenfassung der häufig gestellten Fragen.

 

Die einzelnen Schritte beim Erwerben einer Immobilie:

 

  1. Auswertung der Bonitätsauskunft und Erstellung der Beispielberechnung
  2. Zweitgespräch mit ausgewählten Objekten
  3. Reservierung einer ausgewählten Wohneinheit
  4. Besichtigung der Immobilie vor Ort
  5. Kundenzusage für Objekt
  6. Beantragung der Finanzierung mit Bonitätsunterlagen
  7. Versand des Kaufvertragsentwurfs durch Notariat
  8. Unterschrift der Darlehensverträge
  9. Beurkundung Käuferangebot/Kaufvertrag und Grundschuldbestellung beim Notar

Häufig gestellte Fragen

 

Muss ich mich um die Vermietung kümmern?

Die Mietverwaltung vereinbart gerne eine „Sondermietverwaltung“ mit Ihnen und kümmert sich beispielsweise um die Vermietung. Die geringen Kosten hierfür können in Ihrer Immobilienberechnung berücksichtigt werden.

 

Wird die Erstvermietung garantiert?

Bei Neubau- und kernsanierten Objekten kümmert sich in der Regel der Bauträger um die Erstvermietung und garantiert diese auch.

 

Muss die Miete versteuert werden?

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Die Steuer wurde bereits entsprechend Ihren Angaben in der Beispielberechnung berücksichtigt.

 

Sanierung

 

Kann ich mir den Steuervorteil in die Steuerkarte eintragen lassen?

Ja, der Steuervorteil kann – bei Denkmal-Immobilien spätestens im Jahr nach der Fertigstellung – monatlich in der Steuerkarte/Gehaltsabrechnung eingetragen werden.

 

Wieso im Osten?

Großstädte wie Leipzig, Halle und Dresden haben in den letzten Jahren viele internationale Konzerne als Investitionsstandort angezogen. Dadurch profitieren die neuen Bundesländer sehr. Durch gestiegene Kaufpreise und Mieten, ist die Mietrendite für Anleger hoch.

 

Monatliche Miete und Hausgeldzahlungen?

Bei bestehender Sondermietverwaltung zahlt Ihr Mieter die Warmmiete an die Haus-/Mietverwaltung. Diese überweist die Miete dann auf das von Ihnen gewünschte Konto weiter und zieht das monatliche Hausgeld vom angegebenen Konto ein. Sofern keine Sondermietverwaltung besteht, überweist Ihr Mieter die Warmmiete direkt auf Ihr gewünschtes Konto. Das monatliche Hausgeld wird von der Hausverwaltung eingezogen, sofern Sie dieser hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

 

Was ist, wenn etwas kaputt geht?

Für diesen Fall gibt es einen Hausmeister und die Sondermietverwaltung, die sich gerne um die Anliegen kümmern.

 

Muss ich zur Eigentümerversammlung?

Sie können die Eigentümerversammlung selbst besuchen, oder beispielsweise der Hausverwaltung eine Vollmacht erteilen.

 

Kann ich Eigenkapital einbringen?

Eigenkapital kann bei jeder Finanzierung mit eingebracht werden (dies wirkt sich auch positiv auf

die Höhe des Sollzinssatzes aus). Objekte können auch bis zu 100 Prozent finanziert werden.

 

Was passiert, wenn es eine Gesetzesreform bei § 7 h und/oder i gibt?

Das Gesetz gibt es seit 1989 in der jetzigen Form. Die letzte Änderung erfolgte 2004. Auch vor der

Wiedervereinigung gab es die gesetzliche Abschreibung bei Denkmalobjekten. Eine Reform ist aktuell von uns nicht absehbar.

 

Unsere interessanten Immobilien finden Sie auf unserer Homepage. Wir beraten Sie auch gerne persönlich! Ihr Kontakt zu uns: www.rmc-immobilien.de (Fotos/Visualisierung: RMC – Rendite Management Concept GmbH).

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