Insgesamt drei weitere Fördergebiete festgelegt – Chemnitz und Freistaat Sachsen investieren bis zum Jahr 2030 rund 87 Millionen Euro

Der Stadtrat hat bereits in seiner Juli-Sitzung eine Aktualisierung des Stadtumbaukonzeptes der Stadt Chemnitz, in der sich unser aktuelles Denkmalobjekt „Alte Textilfabrik“ im Stadtteil Altchemnitz befindet (mehr: https://bit.ly/3lZWc39), beschlossen. Das Konzept umfasst nun zusätzlich die Fördergebiete „Stadtumbau Ost Chemnitz“, „Altchemnitz“ und „Zwickauer Straße“.

Nachdem die Aufnahme der drei Magistralen in das Stadtumbaukonzept im Jahr 2018 zunächst vom Freistaat Sachsen abgelehnt wurde, wurde die Fördergebietskonzeption angepasst und aktualisiert. Damit wurden die Grundlagen für eine erneute Beantragung mit den neuen Handlungsräumen „Zwickauer Straße“ und „Altchemnitz“ geschaffen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln von Bund, Land und der EU sowie vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt Chemnitz.

Das Fördergebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ wurde am 29. Februar 2012 festgelegt und durch den Freistaat Sachsen zur Förderung in das (damalige) Bund-Länder-Förderprogramm zum Stadtumbau aufgenommen. Das Stadtumbaukonzept für Chemnitz mit dem Fördergebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“, seinen Handlungszielen und Maßnahmekonzepten wurde zuletzt im Jahr 2018 fortgeschrieben und ist seitdem Grundlage der Förderung.

Die Aufwertung von städtischen Quartieren durch Städtebauförderung verbessert seit inzwischen 30 Jahren erheblich die Attraktivität der Stadt Chemnitz, macht sie lebenswerter für Chemnitzer*innen und interessant für Zuzug.

Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat die Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes 2018 beschlossen. Zum einen wird die Stadtumbaukulisse des bestehenden Fördergebietes „Stadtumbau Ost Chemnitz“ aktualisiert, zum anderen wird das neue Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Magistralen Chemnitz“ festgelegt.

Aufgrund neuer Rahmenbedingungen infolge der positiven Bevölkerungsentwicklung seit 2011 und der positiven Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 ist es notwendig, das zugrundeliegende Fördergebietskonzept anzupassen. Das aktualisierte Stadtumbaukonzept wird die Grundlage für die Beantragung von Stadtumbaumitteln in der nächsten Förderperiode bis 2031 bei der Sächsischen Aufbaubank sein.

Mit der Anpassung des Gebietes „Stadtumbau Ost Chemnitz“ ändern sich neben Gebietsgrößen auch Einstufungen des Handlungs- und Förderbedarfs im Stadtumbau und einige Bezeichnungen der Handlungsräume. Zum Fördergebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ gehören künftig die Handlungsräume: 1 Schloßchemnitz/Stadteingänge, 2a Sonnenberg, 2b Brühl, 2c Reitbahnviertel, 2d Lutherviertel/Bernsdorf, 3a Yorckgebiet, 3b Gablenz und 5 Süd.

Der bisherige Handlungsraum 1 „Schloßchemnitz“ wurde um den Bereich der Limbacher Straße erweitert, er heißt jetzt „Schloßchemnitz/Stadteingänge“. Handlungsraum 2d „Lutherviertel“ wird um das von Altbausubstanz geprägte Quartier Bernsdorf zwischen Bahnstrecke, Zschopauer Straße, Reichenhainer Straße und Marie-Luise-Pleißner-Park an der Wartburgstraße erweitert, die Bezeichnung in „Lutherviertel/Bernsdorf“ geändert.

Kleinere Erweiterungen zur sinnvollen Abrundung wurden in allen anderen Handlungsräumen vorgenommen, z. B. die Aufnahme des gesamten Grünzugs Gablenz. Entlassen werden die bisherigen Handlungsräume 4 „Bernsdorf“ und 6 „Altendorf“, die bisher keinen Förderbedarf hatten und sich von selbst stabilisiert haben. Die Gebiete 3b „Gablenz“ und 5 „Süd“ (Teilbereich von Helbersdorf und Teilbereich von Kappel) werden aufgrund des fortgeschrittenen Sanierungsstandes sowie der inzwischen insgesamt guten Entwicklung als Beobachtungsgebiet ausgewiesen.

In den Beobachtungsgebieten werden nur noch die Vorhaben mit Stadtumbauförderung realisiert, die bereits im Maßnahmenkonzept zum Fortsetzungsantrag 2017 aufgenommen waren und der SAB somit bekannt sind. Das gesamte aktualisierte Gebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ umfasst 1.067 Hektar, abzgl. der Beobachtungsbereiche 901 Hektar.

Das neu geschaffene Fördergebiet umfasst die Handlungsräume Magistrale M1 „Frankenberger Straße“, Magistrale M2 „Zwickauer Straße“ und Magistrale M3 „Annaberger Straße“ und enthält damit die relevanten Stadteingänge von Chemnitz mit ihren spezifischen Problemlagen. Das Gebiet umfasst 266 Hektar.

In der kommenden Förderperiode liegt der Förderschwerpunkt für den Stadtumbau in Chemnitz insbesondere auf der Aufwertung innerstädtischer Altbauquartiere und der Magistralen. Zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen stehen die Programmteile Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen ohne kommunalen Eigenanteil, Rückbau Wohngebäude ohne kommunalen Eigenanteil und Rückbau von technischer Infrastruktur ohne kommunalen Eigenanteil zur Verfügung.

Der Gesamtfinanzhilfebedarf in der Städtebauförderung von 2018 bis 2031 vom Bund und vom Sächsischen Freistaat beläuft sich zusammen für beide Fördergebiete auf circa 63 Millionen Euro, mit einem ergänzenden Eigenfinanzierungsanteil der Stadt von etwa 24 Millionen Euro (Fotos, Pläne, Text: RMC/Stadt Chemnitz).

Alle Beiträge